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grieson



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BeitragVerfasst am: 27.09.2010 20:42    Titel: Allround Antworten mit Zitat

sehr guter preis für das auto um nicht zu sagen ein schnapp
leder drin und sogar die seltenen felgen

http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=135753464&pageNumber=1
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Ich mag den Golf...und im Gelände noch mehr, wenn das Getriebe kein Loch hat
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Gonzo



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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

jupp, den fand ich auch ganz gut aber wenn da steht nur Eigentumsnachweis, kein Fahrzeugbrief möglich...

Den kann man doch dann gar nicht zulassen, oder???
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grieson



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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

na doch ich denke schon das du den wieder zulassen kannst,frag mal bei dem händler was er an papieren hat und dann ruf einfach mal bei der zulassungsstelle an

gruss
grieson
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Gonzo



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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

leider ist es wie ich befürchtet habe, der Country wurde mit der Abwrackprämie getauscht...wie kann man sowas machen???

Also dieser (wie ich finde) schöne Country wird nie wieder eine Zulassung bekommen...schnief..
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SerginhoCosta



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Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 29.09.2010 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

habe zu diesem Thema was in einem anderem Forum entdeckt, Zitat:

Zitat:
dazu muss zunächst eine eidesstattlich versicherte Verlustanzeige bei Polizei oder Zulassungsstelle abgegeben, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA angefordert werden (die bescheinigt, dass das Fahrzeug nicht in der Fahndungsliste vermerkt ist). Zudem muss ein Eigentumsnachweis; z.B. per Kaufbeleg beigebracht werden.

Wurde das Fahrzeug bereits ohne Brief erworben, muss der VERKÄUFER diese eidesstattliche Verlustmeldung erstatten !!! .. und DIESER muss auch den früheren Eigentum an dem Fahrzeug nachweisen; DEIN Kaufvertrag mit dem Verkäufer des "brieflosen Fahrzeugs" zählt dann NICHT als Eigentumsnachweis.

Anschließend kannst Du bei TÜV/Dekra einen neuen KFZ-Brief im Zusammenhang mit einer techn. Untersuchung nach §21 StVZO beantragen; darin sind dann auch gleich 2 Jahre TÜV-Plakette enthalten ... und die AU muss natürlich auch neu.

Erst dann kannst Du das Fahrzeug zusammen mit den üblichen Unterlagen wieder Inbetriebsetzen lassen.


oder schau dir diesen link hier an

http://www.kba.de/cln_007/nn_124394/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Auskunft/zfzr__auskunft__inhalt.html?__nnn=true)
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Gonzo



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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

also ich kenne mich nicht wirklich damit aus aber Fahrzeuge die im Zuge der Abwrackprämie angekauft wurden dürfen eigentlich nicht wieder verkauft werden. Diese müssen verschrottet werden oder einzelne Teile dürfen verkauft werden. Dein Zitat und dein Link beziehen sich auch Autos bei denen der Brief verloren gegangen ist das ist was anderes.
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SerginhoCosta



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Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 29.09.2010 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wurde das Fahrzeug bereits ohne Brief erworben, muss der VERKÄUFER diese eidesstattliche Verlustmeldung erstatten !!! .. und DIESER muss auch den früheren Eigentum an dem Fahrzeug nachweisen; DEIN Kaufvertrag mit dem Verkäufer des "brieflosen Fahrzeugs" zählt dann NICHT als Eigentumsnachweis.
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grieson



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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

autos die der abwrackprämie zum opfer gefallen sind dürfen und werden in deutschland nie!!!!! wieder zugelassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
es sei denn du machst diese ganze zulassungsaktion im ausland zb. polen und führst ihn dann wieder nach deutschland ein,wobei dies bestimmt auch sehr schwierig wird da beim kva jede fahrgestellnummer verzeichnet ist
.........unfallwagen kaufen und nummer erneuern Laughing
eigentlich darf ein händler das er mit abwrackprämie bekommen hat nicht komplett verkaufen,er muss die verschrottung nachweisen
wenn du pech hast bekommst du eine karosse ohne fin

gruss
grieson
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Gonzo



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BeitragVerfasst am: 30.09.2010 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,
genau das meinte ich Very Happy
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Jevo480



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Beiträge: 340
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BeitragVerfasst am: 01.10.2010 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Die Daten beim KBA werden wohl nach 5 Jahren alle gelöscht, d.h. auch die der Abwrackprämie.

So wie ich gehört habe, kann man dann nach diesen 5 Jahren eine Vollabnahme usw. machen und den abgewrackten PKW wieder ganz normal anmelden.

Gruß Jevo
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